- Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.
- Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
I Geldleistungen
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. Dann stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:
Pflegegrad | Geldleistungen in Euro |
---|---|
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 316,00 |
3 | 545,00 |
4 | 728,00 |
5 | 901,00 |
II Sachleistungen
Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechen Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:
Pflegegrad | Sachleistungen in Euro |
---|---|
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 724,00 |
3 | 1363,00 |
4 | 1693,00 |
5 | 2095,00 |
III Kombinationsleistungen
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.
- Kostenübernahme durch BEZIRKSAMT: Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.
- PRIVATE Kostenübernahme: Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.